Beitritt zum Verein

Beitritt zum Verein

Ihr Beitritt zu unserem Verein berechtigt Sie dazu, Ihren Garten und die eventuell dort stattfindenden Veranstaltungen auf einer Seite unserer Website und in unserem Flyer.
Von unserem Flyer werden jährlich 70 000 Exemplare herausgegeben. Er ist in den Fremdenverkehrsämtern, kulturellen Einrichtungen, auf Tourismusmessen und in touristischen Stätten, Hotels, Baumschulen, auf Pflanzenfesten und anderen Veranstaltungen zum Thema Garten zu finden.

Werden Sie Teil der Gemeinschaft unserer gut 78 Vereinsmitglieder, von denen 20 das Label „bemerkenswerter Garten“ erlangt haben und tragen Sie auf diese Weise zur Attraktivität unserer Region bei.

Vorstand :
Bewerbung per E-Mail : christian.fontaine67@gmail.com

Beitritt zum Verein :
Beitreten kann jeder Eigentümer, dessen Garten die Auflagen erfüllt, die der Verein in seiner Charta festgelegt hat. Bewerbungen bitte per E-Mail, mit einer Beschreibung des Gartens, unter Angabe seines Standorts sowie Ihrer Kontaktdaten und einiger repräsentativer Fotos. Zwei Mitglieder des Vereinsvorstands besichtigen den Garten vor der Aufnahme.
christian.fontaine67@gmail.com

Partner-Garten :
Es sind dieselben Voraussetzungen wie für Vollmitglieder zu erfüllen, jedoch ohne Auflagen im Hinblick auf die Öffnungszeiten.

Charta :
Ihr Ziel ist es, Regeln festzulegen, die die Qualität des Angebots des Netzwerks der elsässischen Parks und Gärten und seinen Zusammenhalt garantieren.
Auflagen für Mitglieder:

  • Sie präsentieren an den Öffnungstagen einen gepflegten, sauberen, gesicherten Park oder Garten, in dem keine Bauarbeiten stattfinden (außer bei Höherer Gewalt). Gartenarbeiten sind jedoch zulässig.
  • Ihr Beitritt wurde von einem mindestens dreiköpfigen Ausschuss bestätigt und gilt für eine Dauer von drei Jahren, während derer eventuell eine Folgebesichtigung durchgeführt wird.
  • Jedes neue Mitglied muss einen Garten oder Park bei der Bilanz-Sitzung oder bei der Jahreshauptversammlung präsentieren.
  • Sie sind verpflichtet, Ihren Mitgliedsbeitrag pünktlich zum 1. Februar zu entrichten.
  • Sollten sich Informationen zu Ihrem Garten oder Park geändert haben, so sind diese bis spätestens 5. November zu übermitteln, damit sie in die zu Jahresbeginn verteilte Broschüre aufgenommen werden können.
  • Sie verpflichten sich, Ihren Park oder Garten für die vom Vorstand festgesetzte Anzahl von mindestens 50 Tagen pro Jahr zu öffnen, damit ein wahres touristisches Angebot gewährleistet wird.
  • Sie verpflichten sich, in Ihrem geografischen Umkreis mindestens 300 Broschüren zu verteilen.
  • Sie müssen diese Flyer selbst abholen. Sie erhalten die Flyer nach Vereinbarung an den folgenden Ausgabestellen:

    Jardin de l’Escalier, 10 rue de Pfaffenhoffen – 67170 BRUMATH
    Michelle SCHNEIDER : 03 88 51 99 14 / 06 08 69 55 68
    lejardin@a-lescalier.com

    Jardin d’un Brocanteur, 76 Rue de la Vallée Saint-Ulrich – 67140 BARR
    Christian FONTAINE : 06 09 71 67 99
    christian.fontaine67@gmail.com

    Parc de Schoppenwihr – 68126 BENWIHR-GARE
    François de WATTEVILLE : 03 89 41 22 37 / 06 45 63 02 60
    fdwb@free.fr

    Pépinière Municipale de Mulhouse, 45 Avenue du Repos – 68100 MULHOUSE
    Eléonore JEAN DIT PANNEL : 03 89 32 68 70 poste 5676 / 07 86 43 56 68
    eleonore.jeanditpannel@mulhouse-alsace.fr

  • Das Mitglied muss die Broschüre in seinem Garten oder Park ausliegen haben und verpflichtet sich, alle Gärten des Netzwerks zu bewerben.
  • Sie müssen über eine Facebook-Seite verfügen, damit deren Informationen für eine bessere Sichtbarkeit auch auf der Facebook-Seite des Vereins erscheinen können.
  • Unser Vereinslogo muss auf allen von Ihnen herausgegebenen Dokumenten sowie auf Ihrer Website erscheinen.
  • Sie sind verpflichtet, Ihren Garten oder Park zur Veranstaltung „Rendez-vous aux jardins“ (Treffpunkt Garten) und/oder an den europäischen Tagen des offenen Denkmals (European Heritage Days) zu öffnen.
  • Sie sind verpflichtet, dem Verein Ihre Besucherzahlen zu übermitteln.
  • Die Nichteinhaltung dieser Charta kann zur Beendigung Ihrer Mitgliedschaft führen.

Mitgliedsausweis :
Im Februar jeden Jahres erhält jedes Mitglied bei Zahlung seines Mitgliedbeitrags einen Mitgliedsausweis des Vereins mit:

  • der Jahreszahl als Wasserzeichen (fälschungssicher)
  • der Nummer seines Gartens auf der Karte des jährlichen Flyers des Vereins
  • dem Namen des Gärtners
  • dem Namen des Gartens

Auf Vorlage dieses Mitgliedsausweises gewähren einige Gärtnereien, Baumschulen oder andere Unternehmen mit Gartenbezug Preisnachlässe, deren Höhe von den Verantwortlichen dieser Unternehmen festgesetzt wird.

Die Liste :

  • Alsagarden 5%
    3 place de l’église, 67280 NIEDERHASLACH
    www.alsagarden.com
  • L’Iriseraie 15%
    3 rue des Prés, 67520 KUTTOLSHEIM
    www.liriseraie.fr
  • Pépinières Jean Gissinger 10%
    122 rue du 4ème Spahis Marocains, 68250 ROUFFACH
    www.jean-gissinger.fr
  • GMG Pépinière et Paysage 15%
    ZA Route de Krafft, 67150 ERSTEIN
  • Pépinière Gunther 15%
    127 route de Strasbourg, 67500 HAGUENAU
  • Pépinière Lehmann 20%
    16 route de Colmar, 68750 BERGHEIM

Kontakt

M. Christian Fontaine
76 Rue de la Vallée Saint-Ulrich
67140 BARR

06 09 71 67 99
christian.fontaine67@gmail.com